Über Uns

Man kennt uns in Delmenhorst und umzu. Wir sind eine über Jahrzehnte erfolgreiche Anwalts- und Notariatskanzlei. Dies beruht auch darauf, dass wir alle auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind, Fachanwaltslehrgänge mit Erfolg besucht haben und die Fortbildung in unserer Kanzlei ganz groß geschrieben wird. Nur so können wir unsere Mandanten optimal beraten und erfolgreich vertreten.

Dies erkannte in den 1950-iger Jahren schon unser Praxisgründer Werner Falkenberg, der sich 1947 in Delmenhorst als Rechtsanwalt niedergelassen hatte. Die Praxis florierte, sein Gebiet war das expandierende Verkehrsrecht. Danach kam Rechtsanwalt und Notar Hans Ahrens in die Praxis. Er konzentrierte sich auf Miet-, Scheidungs-, Erbrecht und das Notariat. Rechtsanwalt Erich Heinken – ab 1965 – erwarb sich viele Verdienste mit engagierten Strafverteidigungen, im allgemeinen Zivilrecht und bei Firmenberatungen. Er verstarb 2008.


Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schmidt erweiterte 1978 die Sozietät, die 1980 ihre Kanzlei in das Volksbankgebäude Lange Straße 85/86 verlegte. 1981 wurde er Notar. Dr. Schmidt profilierte sich nach und nach auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Schon 1982 wurde er ADAC Vertragsanwalt und im Jahre 2005 durfte er als erster in Delmenhorst die Bezeichnung, Fachanwalt für Verkehrsrecht, führen.


Rechtsanwältin Ulrike Habermeyer, die sich den Ruf einer Expertin für Scheidungs- und Unterhaltsrecht erwarb, war bereits 1984 hinzu gekommen und erhielt 1998 als erste Anwältin in Delmenhorst die Befugnis, sich Fachanwältin für Familienrecht zu nennen. Sie berät auch bei erbrechtlichen Problemen und Testamentsgestaltungen. Sie wurde 1994 zur Notarin bestellt.


Rechtsanwalt Holger von Seggern trat 1995 ein. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Arbeitsrecht. Er betreut auch die Rechtsgebiete Insolvenzrecht, ist auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig und vertritt Mandanten in Baurechtsfällen.


Komplettiert wird das Anwaltsteam durch Rechtsanwältin Wiebke Lomp, die seit 2008 die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht führt und Rechtsanwalt Roland D. Müller, der seit 2009 die Bereiche Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verwaltungsrecht und allgemeines Zivilrecht schwerpunktmäßig bearbeitet.


Damit unsere Kanzlei optimal funktioniert, sich unsere Mandantinnen und Mandanten wohl fühlen können und gut betreut werden, ist ein Team mit 14 Angestellten und Mitarbeitern, die teilweise auch teilzeitbeschäftigt sind, tätig. Hinzu kommen immer 5 bis 6 Auszubildende für den Beruf der Rechtsanwalt- und Notarfachangestellten.